
Jeden Dienstag um 19 Uhr beginnt von April bis Ende Oktober am Fußballplatz an der Meringer Straße in Schmiechen ein Fußballspiel für Freizeitsportler, bei dem der Spaß an erster Stelle steht. Das Angebot richtet sich an alle aktiven Fußballer und die es wieder werden wollen. Ehemalig Aktive und auch Hobbyfußballer aller Altersklassen sind zu dem dienstäglichen Spiel eingeladen.
Darüber hinaus suchen die Älteren über 30 Jahren als TSV AH-Fußballmannschaft auch einige Male im Jahr den Vergleich mit anderen Mannschaften von benachbarten Ortschaften.
Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Um rechtzeitiges Erscheinen an den Dienstagen und die Mitnahme von Fußballschuhen wird gebeten.
Ansprechpartner
Marcus Enzensberger
+49 163 8411408
marcus@enzensberger.com
Dokumente
Hygieneschutzkonzept
des TSV Schmiechen e.V.
Abteilung Fußball
Stand: 16.03.2021
Organisatorisches
Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
Bei der Abteilung Fußball handelt es sich um eine kleine Anzahl von Aktiven von durchschnittlich 15 Personen. Hierdurch ist entsprechender Abstand und Hygieneregeln gut einzuhalten. Das Training findet dienstags von 19 bis 21 Uhr statt. Zudem finden ca. fünf Spiele gegen andere Mannschaften im Jahr statt, die kaum von Zusehern besucht werden.
Gemäß den Beschlüssen der MPK vom 3.3.2021 unter „4. Öffnungsschritt“ beschrieben und von der bayrischen Staatsregierung bestätigt, findet das Outdoor Training bei einer 7 Tages Inzidenz unter 100 im Landkreis Aichach-Friedberg statt. Bei einer Inzidenz ab 50 ist von allen Teilnehmern ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest durchzuführen.
Indoor-Sport wird nicht angeboten.
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
Wir weisen unsere Mitglieder auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoor-Bereich hin.
Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten und Flüssigseife ist gesorgt.
Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht (FFP2) im Indoor-Bereich. Im Outdoor-Bereich ist diese ebenso zu wahren, wenn der Mindestabstand von 1,5 m unterschritten wird.
Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert. Der Spielball wird vor und nach dem Training ausreichend desinfiziert.
In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. wöchentlich gereinigt, da diese nur einmal in der Woche benutzt werden.
Unsere Trainingsgruppe besteht aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert.
Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht (FFP2).
Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.
Sämtliche Vereinsveranstaltungen, wie Trainings, Wettkämpfe oder Versammlungen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.
Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage
Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
Bei Betreten der Outdoor Sportanlage gilt eine Maskenpflicht (FFP2), insofern kein ausreichender Abstand von mindestens 1,5 m gewahrt werden kann.
Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
Zusätzliche Maßnahmen im Outdoorsport
Durch die geringe Teilnehmerzahl ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.
Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
Zusätzliche Maßnahmen in sanitären Einrichtungen
Bei der Nutzung unserer sanitären Einrichtungen (Toiletten) gilt eine Maskenpflicht (FFP2).
Es wird in den sanitären Einrichtungen auf eine ausreichende Durchlüftung gesorgt
Die sanitären Einrichtungen werden bestenfalls nur einzeln betreten.
In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal wöchentlich gereinigt, da nur eine wöchentliche Nutzung stattfindet.
Zusätzliche Maßnahmen bei den wenigen Freundschaftsspielen
Vor und nach dem Wettkampf gilt für alle Teilnehmenden eine allgemeine Maskenpflicht (FFP2), wenn im Outdoor Bereich der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, und in den Sanitäranlagen und Umkleiden
Generell gilt die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m. Der Mindestabstand kann lediglich bei der Sportausübung unterschritten werden.
Sämtliche Spiele werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Dazu zählen auch die Kontaktdaten des gastierenden Vereins sowie zur Durchführung notwendiger Personen (z. B. Schiedsrichter). Die Verantwortung für die Datenerfassung liegt beim gastgebenden Verein.
Am Wettkampf dürfen nur Athleten teilnehmen, welche keine Krankheitssymptome vorweisen, in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder innerhalb der letzten 14 Tage in keinem Risikogebiet waren.
Der Heimverein stellt sicher, dass der Gast-Verein über die geltenden Hygieneschutzmaßnahmen informiert ist.
Der Heimverein ist berechtigt, bei Nicht-Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen einzelne Personen vom Wettkampf auszuschließen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
Die Heim- und Gastmannschaft betreten die Spielfläche getrennt voneinander. Ersatzspieler und Betreuer haben bis zur Einnahme ihres Platzes eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstabd Outdoor von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
Die zur Durchführung des Wettkampfs notwendigen Sportgeräte und weitere Materialien werden vor und nach dem Wettkampf ausreichend gereinigt und desinfiziert.
Unnötiger Körperkontakt (z. B. Jubel, Abklatschen, etc.) wird vermieden.
Handtücher und Getränke werden vom Sportler selbst mitgebracht.
Der Zugang zur Spielfläche ist für Zuschauer untersagt.